Registrierte Partnerschaft
Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft nicht länger in Dänemark registrieren lassen, sie können hingegen in einem Rathaus oder einer Folkekirke (Volkskirche) die Ehe eingehen.
Dies bringt jedoch keine Änderungen für Paare, die vor dem 15. Juni 2012 in Dänemark eine Partnerschaft eingegangen sind. Diese Paare können, wenn es der gemeinsame Wunsch ist, ihre Partnerschaft in eine Ehe umändern lassen.
Eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren hat die gleichen Rechtswirkungen wie die Eheschließung bei Paaren unterschiedlichen Geschlechts.